Ihr Rechtsanwalt in Düsseldorf

Dr. Peter Ambos – Rechtsanwalt in Düsseldorf und Umgebung

Eine gute Rechtsberatung besteht aus mehr als juristischer Fachkompetenz: Als Anwalt sind mir Ihre Anliegen und juristischen Fragestellungen wichtig.  Mein Ziel als Rechtsanwalt ist es, Ihre rechtlichen Belange zu erkennen,  umzusetzen und gegebenenfalls auch gerichtlich durchzusetzen.

Als Anwalt berate ich meine Mandanten schwerpunktmäßig in den folgenden Rechtsgebieten

Das Ergebnis der Mandatierung soll eine rechtlich fundierte und vor allem nachhaltige Lösung für Ihre rechtlichen Angelegenheiten sein. Sollte es erforderlich werden, vertrete ich Sie als Ihr Anwalt auch vor Gericht.

Zur Person

Dr. Peter Ambos arbeitet seit dem Jahr 2000 als Rechtsanwalt in Düsseldorf. Nach seinem Studium an der Rheinischen Friedrich-Wilhelms Universität in Bonn und dem 1. Staatsexamen ging er für ein Jahr nach Spanien und erwarb dort sein Spanisch-Diplom.
Danach war Dr. Peter Ambos für verschiedene Anwaltskanzleien tätig, u. a. für die Rechtsanwalts- und Steuerberater-Kanzlei Lüpke in Düsseldorf. Von 2011 bis 2023 arbeitete er als Rechtsanwalt für die Düsseldorfer Anwaltskanzlei Heyers Weitz Greuner, wo er ab 2016 auch als Partner tätig war.
Als Anwalt mit Sitz in Düsseldorf berät Dr. Peter Ambos seine Mandanten in allen Fragen des Steuerrechts (Fachanwalt) und Steuerstrafrechts. Hierbei ergeben sich regelmäßig Überschneidungen zu anderen Rechtsteilgebieten. Darüber hinaus betreut Dr. Peter Ambos seine Mandanten bei Fragen im Zusammenhang mit Sportrecht und Vertragsrecht.
Dr. Peter Ambos ist verheiratet und hat zwei Kinder. Er spricht Spanisch, Englisch und Französisch. Als lizensierter Fußballtrainer und Sportökonom (ebs) verfügt der Anwalt auch über eine besondere Expertise in allen Fragen des Sportrechts.

Neueste Entscheidungen

Steuerrecht

Das Finanzgericht Münster hat entschieden, dass die Corona-Soforthilfe als zweckgebundene Forderung nicht übertragbar und deshalb auch nicht pfändbar ist.

Sportrecht

Der Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat über Amtshaftungsansprüche eines (ehemaligen) Schülers wegen behauptet unzureichender Erste-Hilfe-Maßnahmen durch das Lehrpersonal des Landes Hessen anlässlich eines im Sportunterricht erlittenen Zusammenbruchs entschieden.

Steuerrecht

Bei volljährigen erwerbstätigen Kindern setzt der Kindergeldanspruch vorraus, dass weitere Ausbildungsgänge Teil einer einheitlichen Erstausbildung sind. Wie der Bundesfinanzhof mit Urteil vom 20. Februar 2019 III R 42/18 entschieden hat, reicht es nicht aus, wenn lediglich eine berufsbegleitende Weiterbildung vorliegt, da dann bereits die Berufstätigkeit im Vordergrund steht und der weitere Ausbildungsgang nur neben dieser durchgeführt wird.

Steuerrecht

Nach dem Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 23. Mai 2019 - V R 7/19 (V R 38/16) ist Fahrunterricht in einer Fahrschule zum Erwerb der Fahrerlaubnisklassen B und C1 ist nicht umsatzsteuerfrei.

Kontakt
Kontakt

Rechtsanwalt Dr. Peter Ambos


Cecilienallee 64
40474 Düsseldorf, NRW
Deutschland

Web: