Ordnungswidrigkeiten & Verkehrstrafrecht
Das OVG Berlin-Brandenburg hat mit Beschluss vom 16.8.2016 – OVG 1 S 52/16 – entschieden, dass
§ 3 Absatz IV 1 StVG nicht anwendbar ist, wenn die Verkehrsstraftat (zum Beispiel Trunkenheit im Verkehr gem. § 316 StGB) auf einem Fahrrad begangen wurde.