Ihr Rechtsanwalt für Steuerstrafrecht in Düsseldorf

Suchen Sie einen Rechtsanwalt im Steuerstrafrecht in Düsseldorf? Gerne berate ich Sie zu allen Rechtsfragen und zur Vorgehensweise gegen Steuerfahndungsmaßnahmen.

 

Leistungen und Beratung vom Rechtsanwalt im Steuerstrafrecht in Düsseldorf

Folgende Leistungen biete ich Ihnen als Fachanwalt für Steuerstrafrecht an:

  • Beratung bei Steuerfahndungsmaßnahmen
  • Durchsuchungen und Beschlagnahme
  • Gerichtliche Steuerstrafverfahren und Rechtsbehelfsverfahren, Beschwerde, Berufung und Revision
  • Erstellung von Selbstanzeigen und Begleitung im weiteren Verlauf
  • Unterstützung bei Haftungsfragen des Steuerberaters oder Steueranwalts

Als Rechtsanwalt im Steuerstrafrecht, stehe ich Ihnen in Düsseldorf vor Ort auch bei allen anderen Rechtsfragen beratend zur Seite. Vereinbaren Sie einen Beratungstermin.

 

Dr. Peter Ambos – Rechtsanwalt für Steuerstrafrecht in Düsseldorf

„Die Unkenntnis der Steuergesetze befreit nicht von der Pflicht zum Steuern zahlen. Die Kenntnis aber häufig“ (Mayer Amschel Rothschild, 1744 - 1812). Das ist leicht gesagt. Denn es gibt kaum ein Rechtsgebiet, welches so umfangreich an Gesetzen, Verwaltungsanweisungen und Urteilen ist wie das Steuerrecht in Deutschland. Mangelndes Wissen führt häufig und sehr schnell zu unerwünschten steuerrechtlichen Effekten. Allein das pflichtwidrige Unterlassen der Abgabe oder die unbewusste Abgabe einer falschen oder unvollständigen Steuererklärung kann den Tatbestand einer Steuerordnungswidrigkeit oder Steuerstraftat im Steuerstrafrecht erfüllen. Spätestens dann sollten Sie sich zu Ihrer eigenen Sicherheit an einen versierten Anwalt für Steuerstrafrecht wenden. In Düsseldorf stehe ich Ihnen vor Ort beratend zur Seite.

Grundsätzlich wird im Steuerrecht zwischen Steuerstraftaten und Steuerordnungswidrigkeiten unterschieden. Steuerstraftaten werden in der Regel mit einer Geld- oder Freiheitsstrafe geahndet. Steuerordnungswidrigkeiten wie z. B. die leichtfertige Steuerverkürzung werden dagegen nach deutschem Steuerrecht mit einer Geldbuße belangt.

Hat das Finanzamt ein steuerstrafrechtliches Ermittlungsverfahren gegen Sie eingeleitet, sollten Sie gleich handeln. Eine sofortige Rechtsberatung durch einen versierten Steuerfachanwalt kann Ihnen viel Ärger ersparen. Als Anwalt für Steuerstrafrecht berate und betreue ich Sie kompetent bei Steuerfahndungsmaßnahmen, Durchsuchungen sowie Beschlagnahme und vertrete Ihre Interessen bei gerichtlichen Steuerstrafprozessen, Rechtsbehelfsverfahren sowie bei Beschwerde, Berufung und Revision. Um einer strafrechtlichen Verfolgung zu entgehen, unterstütze ich Sie selbstverständlich auch fachkundig und vor allem diskret bei der Erstellung einer Selbstanzeige und Nacherklärung.

Als Fachanwalt für Steuerrecht und Rechtsanwalt für Steuerstrafrecht in Düsseldorf berate ich Sie in allen wichtigen Fragen des Steuerstrafrechts.

Dr. Peter Ambos, Anwalt für Steuerstrafrecht

 

 

 

Kontakt
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Rechtsanwalt Dr. Peter Ambos


Cecilienallee 64
40474 Düsseldorf, NRW
Deutschland

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