Arbeitgeber können eine rechtmäßige Kündigung des Arbeitsverhältnisses wegen Steuerhinterziehung veranlassen. Wer sein Nettoeinkommen durch eine rechtswidrige Abrechnungspraxis steigert, kann mit einer ordentlichen Kündigung rechnen, selbst wenn in Kenntnis oder gar mit Absprache mit dem Vorgesetzten gehandelt wurde.
Arbeitgeber können eine rechtmäßige Kündigung des Arbeitsverhältnisses wegen Steuerhinterziehung veranlassen. Wer sein Nettoeinkommen durch eine rechtswidrige Abrechnungspraxis steigert, kann mit einer ordentlichen Kündigung rechnen, selbst wenn in Kenntnis oder gar mit Absprache mit dem Vorgesetzten gehandelt wurde.